Verordnung & Kostenrückerstattung
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elisabeth Aue, BSc.
Verordnung und Kostenrückerstattung
Für die Behandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrer Haus - oder Fachärztin/Ihrem Haus- oder Facharzt, um mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Teilbetrag abrechnen zu können.
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Bitten Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin den Verordnungsschein wie folgt auszustellen:
10 x Osteopathie á 45 Minuten oder
10 x Physiotherapie á 30 Minuten und 10 x Heilmassage á 15 Minuten oder
10 x Physiotherapie á 45 Minuten und 10 x Heilmassage á 15 Minuten
Mit einer Verordnung zur Physiotherapie übernimmt die Krankenkasse mittlerweile meist mehr als 50% der Kosten. Für eine genaue Tarifinformation informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig.
Osteopathie zählt zur einer Fortbildung innerhalb der Physiotherapie und kann daher im Rahmen der Physiotherapie (und mit Verordnung zur Physiotherapie) angewendet werden.
Die Kosten werden in der Regel von allen privaten Zusatzversicherungen, welche komplementärmedizinische Methoden umfassen, übernommen.
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Bezahlung nach jeder Therapie in bar oder mit Karte möglich.
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Terminabsage
Bitte beachten Sie, dass der vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert wird.
Terminabsagen müssen 24h im Voraus, per Telefon, SMS oder Email bekannt gegeben werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass nicht zeitgerechte Absagen zur Gänze in Rechnung gestellt werden.
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Ich freue mich, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.
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